Unbeabsichtigte Bewegungen können z. B. durch das ungewollte Verdrehen, Kippen, Aushängen und Abstürzen von Teilen ausgelöst werden. Auch das unkontrollierte Absinken der Bühnenmaschinerie aufgrund des Versagens des Antriebs oder der Feststelleinrichtung sowie das ungewollte Auseinanderfahren von Teilen der Maschinerie, die eine gemeinsame Last tragen, zählen zu den unbeabsichtigten Bewegungen.
Konstruktiv bedingtes Spiel und zulässige Toleranzen gelten jedoch nicht als unbeabsichtigte Bewegungen.
