Bühnentechnik - elektrische Anlagen und Betriebsmittel
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01 | Informationen

Handgehaltene elektrische Betriebsmittel

Musikanlagen, Requisiten und Leuchten sowie deren Komponenten, die zur Handhabung durch Darsteller vorgesehen sind, dürfen nur unter Anwendung besonderer Schutzmaßnahmen gegen zu hohe Berüh- rungsspannung betrieben werden.

 

Dabei gelten als besondere Schutzmaßnahmen z. B.: