01 | Informationen
Handgehaltene elektrische Betriebsmittel
Musikanlagen, Requisiten und Leuchten sowie deren Komponenten, die zur Handhabung durch Darsteller vorgesehen sind, dürfen nur unter Anwendung besonderer Schutzmaßnahmen gegen zu hohe Berüh- rungsspannung betrieben werden.
Dabei gelten als besondere Schutzmaßnahmen z. B.:
- der Betrieb über Schutzkleinspannungsquellen wie Batterien, Schutzkleinspannungstransformatoren,
- die Schutztrennung vom öffentlichen Stromnetz über Schutztrenntransformatoren oder – -generatoren,
- der Betrieb über Fehlerstromschutzeinrichtungen („FI’-s“ bzw. „PRCD’-s“) mit einem Nennfehlerstrom von maximal 30 mA oder
- die Schutzisolierung der elektrischen Betriebsmittel bei trockener Umgebung.