Weitere Bereiche und Räume - Proben- und Stimmräume
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01 | Informationen

Proben- und Stimmräume müssen so gestaltet sein, dass Schülerinnen und Schüler vermeidbaren gesundheits- schädlichen Einwirkungen nicht ausgesetzt sind. Hinsichtlich der Einwirkung von Lärm ist diese For- derung erfüllt, wenn kleine Räume mit schallabsorbierendem Material ausgekleidet sind. Ungeeignet sind „schallharte“ Räume mit Glas, Beton oder Steinwänden und -decken sowie Fliesen oder Betonböden.