Gefährdungsbeurteilung
Sichere Schule | Aula | Betrieb

Auswahl und Durchführung von Schutzmaßnahmen

Bei der Auswahl von Schutzmaßnahmen ist zu beachten, dass Gefahren bereits an ihrer Quelle bekämpft werden müssen und dass individuelle, personenbezogene Schutzmaßnahmen nachrangig anzuwenden sind. Können Gefährdungen nicht von vornherein vermieden bzw. aus- geschlossen werden, lassen sich die Schutzmaßnahmen aus den Bereichen der technischen, organisatorischen oder personenbe- zogenen Maßnahmen ableiten.

An erster Stelle steht der Ausschluss der Gefahr, z. B. indem auf die Durchführung einer gefährlichen Darstellung auf der Bühne verzichtet wird.

Ist dies nicht möglich, sollte zunächst durch technische Maßnahmen versucht werden, die Gefahr zu minimieren, da technische Maßnahmen vom persönlichen Verhalten unabhängig sind.