Bauliche Erfordernisse
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Die Anforderungen der barrierefreien Gestaltung
von Gebäuden und Anlagen, um allen Personen die Zugänglichkeit und Benutzbarkeit zu ermöglichen,
sind zu beachten bei:

Ausnahmen

Ausnahmen sind möglich, wenn die Anforderungen z. B. aufgrund von schwierigen Geländeverhältnissen oder ungünstiger baulicher Gege- benheiten zu einem unver- hältnismäßigen Mehraufwand führen würden. Wird die barrierefreie Gestaltung bereits bei der Planung von Neu- - bauten konsequent beachtet, führt deren Umsetzung zu vertretbaren Mehrkosten. Aus Erfahrung sind diese in
der Summe deutlich geringer zu veranschlagen als eine nachträgliche Umgestaltung der Gebäude und Anlagen.

Bestand

Für bestehende Gebäude sollte der Grundsatz beachtet werden, dass bei jeder anstehenden Modernisierungs- oder Renovierungsarbeit kon- sequent die Bedürfnisse und Anliegen der Menschen mit Behinderung bedacht werden, um den Abbau von Barrieren im Bestand voranzu- treiben und erst recht keine neuen Barrieren zu schaffen.