Die Anforderungen der barrierefreien Gestaltung
von Gebäuden
und Anlagen, um allen Personen die Zugänglichkeit und Benutzbarkeit
zu ermöglichen,
sind zu beachten bei:
Ausnahmen
Ausnahmen sind möglich, wenn die Anforderungen z. B. aufgrund
von schwierigen Geländeverhältnissen oder ungünstiger
baulicher Gege- benheiten zu einem unver- hältnismäßigen
Mehraufwand führen würden.
Wird die barrierefreie Gestaltung bereits bei der Planung von Neu- - bauten
konsequent beachtet, führt deren Umsetzung zu vertretbaren Mehrkosten.
Aus Erfahrung sind diese in
der Summe deutlich geringer zu veranschlagen
als eine nachträgliche Umgestaltung der Gebäude und Anlagen.
Bestand
Für bestehende Gebäude sollte der Grundsatz beachtet werden, dass bei jeder anstehenden Modernisierungs- oder Renovierungsarbeit kon- sequent die Bedürfnisse und Anliegen der Menschen mit Behinderung bedacht werden, um den Abbau von Barrieren im Bestand voranzu- treiben und erst recht keine neuen Barrieren zu schaffen.
