Grundsätzlich sollte bei jeder Neubauplanung mit mehreren
Geschos- sen mindestens ein Aufzug ein-
geplant werden.
Bei weitläufigen
Einrich- tungen kann
es aufgrund der Nutzung
und der Anzahl von Personen,
die auf die Aufzüge
angewiesen sind, notwendig sein, einen weiteren bedarfsgerechten
Aufzug vorzusehen.
Es empfiehlt sich, den Aufzug so auszustatten, dass
nur die darauf angewiesenen
Personen den Aufzug situationsbedingt nutzen können und dieser nicht
allgemein von allen Anwesenden genutzt wird, anson-
sten verzögert sich
insbesondere in den Schulanfangs- und -schlusszeiten sowie in
den Pausen die effektive Nutzbarkeit und es kann zu Verzögerungen im
Tages- ablauf kommen.
An Förderschulen sollten größere Aufzüge für den gleichzeitigen Trans- port mehrer auf den Rollstuhl angewiesener Personen vorgesehen werden.
Weiterhin ist darauf zu achten, dass jedem, der auf den Aufzug ange- wiesen ist, frühzeitig ein Schlüssel zur Nut- zung überlassen wird und er diesen auch selbstständig ohne Unterstützung von Dritten bedienen kann bzw. die Steuerung und Erreichbarkeit auch an die Bedürfnisse der Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen und/oder Menschen mit kognitiven und körperlichen Einschrän- kungen angepasst ist.
