Barrierefreiheit - Eine Definition
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Barrierefreiheit berücksichtigt menschliche Fähigkeiten und Ausprä- gungen aller Art: Kinder, klein und groß gewachsene Personen, ältere Menschen, stark Geh- behinderte, Seh- und Hörbehinderte, Schwangere
sowie Menschen, die auf Grund von Krankheiten oder Verletzungen in ihrer natürlichen Bewegungs- und Wahrnehmungsfähigkeit zumindest temporär eingeschränkt sind.

Die barrierefreie Gestaltung des menschlichen Lebens- raums wird daher längst als „Bauen und Gestalten für alle“ oder „menschengerechtes Bauen“ definiert.

Eine behindertengerechte Gestaltung bedeutet im All- gemeinen eine nachträgliche Anpassungen im Bestand unter Berücksichtigung indivi- dueller gesundheitlicher Einschränkungen, und können daher besten- falls als rehabilitative Maßnahmen betrachtet werden.

Eine barrierefreie Gestaltung bedeutet, dass schon bei Neu- und großen Umbauten die Gestaltungsprinzipien der Barrierefreiheit berück- sichtig werden, und in der Regel somit meist teure und umfangreiche Umbauten und An- passungen vermieden werden. Von dieser präven- tiven Maßnahme profitieren alle Beteiligten mit und ohne Behinderung.