Barrierefreiheit berücksichtigt menschliche Fähigkeiten und Ausprä- gungen
aller Art: Kinder, klein und groß gewachsene Personen, ältere
Menschen, stark Geh- behinderte, Seh- und
Hörbehinderte, Schwangere
sowie
Menschen, die auf Grund von Krankheiten oder Verletzungen in ihrer natürlichen
Bewegungs- und Wahrnehmungsfähigkeit zumindest temporär eingeschränkt
sind.
Die barrierefreie Gestaltung des menschlichen Lebens- raums wird daher längst als „Bauen und Gestalten für alle“ oder „menschengerechtes Bauen“ definiert.
Eine behindertengerechte Gestaltung bedeutet im All- gemeinen eine nachträgliche Anpassungen im Bestand unter Berücksichtigung indivi- dueller gesundheitlicher Einschränkungen, und können daher besten- falls als rehabilitative Maßnahmen betrachtet werden.
Eine barrierefreie Gestaltung bedeutet, dass schon bei Neu- und großen Umbauten die Gestaltungsprinzipien der Barrierefreiheit berück- sichtig werden, und in der Regel somit meist teure und umfangreiche Umbauten und An- passungen vermieden werden. Von dieser präven- tiven Maßnahme profitieren alle Beteiligten mit und ohne Behinderung.
