Das Zwei-Sinne-Prinzip ist ein wichtiges Prinzip der barrierefreien Gestaltung von Gebäuden, Einrichtungen und Informationssystemen. Nach diesem Prinzip müssen mindestens zwei der drei Sinne „Hören, Sehen und Tas- ten“ angesprochen werden. Die Informationsaufnahme über zwei Sinne ermöglicht eine Nutzung der Schule und ihrer Einrich- tungen für eine große Anzahl von Personen.
Bei einer barrierefreien Gestaltung von Schulen ist die Umsetzung des Zwei-Sinne-Prinzips konsequent einzu- halten. So müssen Alarmierungen zum Beispiel sowohl hör- als auch sichtbar erfolgen. Da Gehörlose und schwer- hörige Menschen akustische Alarmsignale nicht wahrneh- men können, muss die Alarmierung auch optisch, z. B. durch Alarmlichter, wahrnehmbar sein. Für Blinde gilt entsprechendes umgekehrt.
Bei Personen die in ihrer Sehfähigkeit eingeschränkt
oder blind
sind kann aber auch der Tastsinn die Infor- mationsübermittlung überneh- men.
Durch Lesen von Brailleschrift bzw. tastbarer Normalschrift oder durch
intelligente Wegeführungen durch tastbare Boden- leitsysteme finden sich
Personen mit den genannten Einschränkungen zurecht.
Das Prinzip ist auch für Menschen ohne Behinderungen eine Er- leichterung und findet im Alltag Anwendung, z. B. bei Klingeltönen und gleichzeitigen Vibrationsalarm eines Mobiltelefons.
Dieses Gestaltungsprinzip wurde bei den hier darge- stellten
Anforde- rungen umgesetzt und mit einem
gekennzeichnet.
