Die Vorbereitungs- und Übungsräume sollen grundsätz- lich ausreichend natürlich durch Fenster be- und entlüftet werden (sog. „freie Lüftung“ nach Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) 5.
Ist eine technische Lüftung erforderlich, so ist ein 6- bis
Die Abzugsentlüftung darf durch eine gleichzeitig vorhan- dene Raumlüftung nicht unwirksam werden.
Die Abluft aus den Abzügen wird im Allgemeinen senk- recht über das Dach ins Freie geführt.
Die Gefahrstofflager- und Säure-/Laugen - Schränke sollten an ein vom Abzug unabhängiges Abluftsystem angeschlossen und dauernd entlüftet werden.
