Gefahrstoffmanagement
Sichere Schule | Chemie | RISU-NRW

Informationsermittlung

Die Schulleiterin oder der Schulleiter hat sich die für diese Aufgabe notwendigen Informationen über die gefährlich- en Eigenschaften der Stoffe oder Zubereitungen zum Gesundheitsschutz und zur Sicherheit beim Hersteller oder Inverkehrbringer oder bei anderen ohne weiteres zugänglichen Quellen zu beschaffen.

Soweit geeignet, gehört zu diesen Informationen das Sicherheitsdatenblatt.