Schutzstufenkonzept nach Gefahrstoffverordnung
Die §§ 8 bis 11 GefStoffV weisen Schutzmaßnahmen als sog. Stufenansatz aus, wobei jeder Paragraph einer Schutzstufe entspricht. Das Schutzstufenkonzept ist ein Hilfsmittel zur Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoff- verordnung. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung wird u. a. geprüft, ob die zugeordneten Maßnahmen der Schutzstufe ausreichend sind.
Die Maßnahmen, die dem Arbeitgeber zur Auswahl stehen, entsprechen dem Gefährdungspotenzial des Stoffes bzw. der Zubereitung: je höher die Gefährdung, die von Gefahrstoffen ausgehen kann, desto umfang- reicher fallen die Schutzmaßnahmen aus und desto konsequenter / zwingender muss der Arbeitgeber auf deren Einhaltung achten.
