Türen müssen so eingebaut und angeordnet sein, dass vorbeilau- fende Schülerinnen und Schüler, aber auch andere Personen durch nach außen aufschlagende Türflügel nicht gefährdet werden.
Diese Gefährdung besteht in erster Linie bei Türen an der Längsseite von Fluren, weniger bei Türen an Flurenden. Deshalb sollten die erst- genannten Türen so eingebaut sein, dass sie in die Räume zur nahe gelegenen Wand hin aufschlagen.
Die Gefährdung kann auch vermieden werden, wenn die Türen zurückversetzt in Nischen angeordnet sind und die nach außen aufschlagenden Türflügel einschließlich Türgriff max. 20 cm in den Fluchtweg hineinragen. Diese Lösung bietet den Vorteil, dass die Räume in einer Gefahrensituation schneller verlassen werden können, da die Türen in Fluchtrichtung aufschlagen.
Die baurechtlich erforderliche, nutzbare Breite notwen- diger Flure darf durch offen stehende Türen nicht einge- engt werden.
Türen von Räumen mit mehr als 40 Benutzern müssen in Fluchtrich- tung aufschlagen.
