Grundsätzliche sicherheitstechnische Anforderungen
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01 | Informationen

Konstruktionsfestigkeit / Fundamente

Geräte zum Klettern und Balancieren müssen eine aus- reichende konstruktive Festigkeit und Standsicherheit aufweisen sowie den Belastungen der Nutzer standhalten. Die Konstruktions- festigkeit wird errechnet oder durch Belastungsversuche nach DIN EN 1176-1 bestimmt. Bei Erdkontakt von tragenden Holzelementen sollten nur Holzarten mit ausreichender natürlicher Widerstandskraft (z. B. Robinie) oder konstruktive Maßnahmen (z. B. Pfostenschuhe) verwendet werden.

Fundamente von Geräten zum Klettern und Balancieren sind stand- sicher auszuführen und Gefährdungen durch unsachgemäß eingebaute Fundamente sind zu vermei- den. Bei lockerem Fallschutz (z. B. Sand) müssen Fundamente folgendermaßen angelegt werden: