01 | Informationen
Absturzsicherungen
Seilgärten können mit erhöhten Spielebenen, z. B. Podeste und Baumhäuser, ausgestattet sein, die eine Absturzsicherung erfordern. Die notwendigen Absturz- sicherungen sind abhängig von der Höhe der Standebene. Alle Absturzsicherungen sollten mindestens 750 N/m als Festigkeitsanforderung aufweisen.
Zum Schutz gegen Absturz bei Seilgärten sind folgende Sicherungen wirksam:
- Geländer sollen einen Absturz verhindern, nicht aber ein Hindurchrutschen darunter. Ab einer freien Fallhöhe von 1 m bis 2 m sind Geländer anzubringen, und der Untergrund ist stoß- dämpfend auszubilden.
- Brüstungen sind erforderlich bei Geräten, die eine Standebene aufweisen, die über 2 m liegt. Die Höhe wird von der Oberfläche der Plattform, Treppe oder Rampe gemessen. Die erforderliche Ober- kante der Brüstung muss mindestens 70 cm betragen. Leitereffekte durch horizontale bzw. annähernd horizontale Querstangen an Brüstungen sind nicht zulässig, da Schülerinnen und Schüler die Brüstung sonst überklettern könnten.