Grundsätzliche sicherheitstechnische Anforderungen
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01 | Informationen

Zugänglichkeit für Erwachsene

Geräte sind so zu konstruieren, dass jederzeit Erwachsene innerhalb des Gerätes Hilfe leisten können. Dies ist bei- spielsweise gewährleistet, wenn Zugangsöffnungen zu Geräten größer als 50 cm sind.

Geschlossene Geräte, z. B. Spielhäuser, die einen Abstand von mehr als 2 m vom Eingang gemessen aufweisen, müs- sen zwei voneinander unabhängige und an verschiedenen Stellen angeordnete Zugangs- öffnungen haben.

Beim Betrieb von Hochseilgärten sind Sicherheitseinrich- tungen vorzu- halten, um Personen aus dem Seilgarten zu retten.