Seilgärten
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02 | weitere Hinweise

Niedrigseilgarten

An Schulen finden sich immer öfter niedrige Seilgarten- elemente an bzw. zwischen Klettergeräten, Bäumen oder zwischen Holzstämmen mit Fun- damenten. Niedrigseil- gärten besitzen für Schülerinnen und Schüler der Primarstufe und Sekundarstufe I einen immensen Aufforderungscha- rakter und einen hohen Spielwert.

Die Bewegungen und Aktionen in einem Niedrigseilgarten finden immer ohne Sicherungssysteme in Höhen statt, aus denen der Übende kontrolliert abtreten oder abspringen kann.

Ohne permanente Hilfestellung (Spotting) durch Mit- schüler darf beim Balancieren auf einem Seil, wegen eines möglichen Schrittsturzes, die maximale Tritthöhe 1 m nicht übersteigen.

Niedrigseilgärten sind Spielplatzgeräte und müssen im- mer die sicher- heitstechnischen Anforderungen erfüllen. Zusätzlich sind besondere Ausführungs- und Beschaffen- heitsanforderungen und die Standards an den Fallschutz zu beachten.

Bei der Beurteilung des erforderlichen Untergrundes ist die mögliche nicht bestimmungsgemäße Nutzung des Seilgartens durch Kinder und Jugendliche zu berücksichtigen.

Der Zugang zu einem Niedrigseilgarten ist nicht be- schränkt, eine Auf- sicht zur Sicherung nicht erforderlich. Aus pädagogischen Gründen kann jedoch eine begleitende Aufsicht sinnvoll sein.