Armaturen
Bei Gasversorgungsanlagen müssen Auslasshähne so gestaltet sein, dass ein unbeabsichtigtes Öffnen verhin- dert wird und der Einlass- zustand für den Gasabnehmer eindeutig erkennbar ist.
Brenner
Ortsbewegliche Standbrenner, wie z. B. Bunsenbrenner, müssen standsicher ausgeführt sein.
Gasschläuche
Nur Laborschläuche mit DVGW-Aufdruck verwenden, schadhafte oder poröse Schläuche müssen entfernt werden. Die Schläuche müssen gegen Abrutschen gesichert werden.
Prüfung
Ortsfeste Flüssiggas-Anlagen müssen mindestens alle 4 Jahre durch einen Sachkundigen geprüft werden. Armaturen und Schläuche an Gaszuleitungen und Gasbrennern müssen regelmäßig vor Inbetrie- bnahme augenscheinlich auf Schäden überprüft werden.
Dichtheitsprüfung Propangasflasche
Hier ist die zusätzliche Installation eines Druckminderers besonders geeignet (Neuanschluss). Druckregelgerät mit integrierter Überdruck- sicherung und Manometer zur Anzeige des Eingangsdruckes als Dichtheitskontrolle (siehe Foto).
