Zur Brandbekämpfung müssen geeignete Feuerlöscher und ggf. Löschdecken vorhanden sein.
Anzahl und Typ der Feuerlöscher sind mit der für den Brandschutz zuständigen Stelle (z. B. Feuerwehr) festzulegen; die Feuerlöscher sind mindestens alle zwei Jahre durch Sachkundige zu überprüfen. Löschdecken nach DIN 14 155 (asbestfrei) sind zum Löschen von Kleiderbränden bereitzuhalten.
