In Bereichen mit erhöhter Gefährdung der Schülerinnen und Schüler muss mindestens ein kleiner Verbandkasten nach DIN 13 157 Typ C vorhanden sein.
Diese Erste-Hilfe-Einrichtung sowie der Aufbewahrungsort sind deutlich erkennbar und dauerhaft durch ein weißes Kreuz auf quadratischem oder rechteckigem grünem Feld mit weißer Umrandung zu kenn- zeichnen.
Bau und Ausstattung der Schule, Anschaffung von Lehr- und Lern- mitteln einschließlich persönlicher Schutzausrüstung sowie Beschaffung und Entsorgung von Verbrauchsmaterialien obliegt dem Schulträger (Schulkostenträger).
