Rettungswege
Türen müssen so angeordnet sein, dass sie weder beim Öffnen noch im geöffnetem Zustand die erforderliche Breite von Verkehrs- bzw. Rettungswegen einengen.
Fluchtwege
Das Fenster (im Lichten 0,90 m x 1,20 m) darf nicht verschlossen sein und im geöffneten Zustand nicht in den Aufenthaltsbereich ragen.
Die Türen müssen in Fluchtrichtung aufschlagen und jederzeit während des Unterrichts von innen zu öffnen sein.
