Schrank für Druckgasflaschen

Druckgasflaschen müssen sich nach Beendigung der Arbeiten wegen der bei Bränden bestehenden Gefahr des Zerknalls an einem sicheren Ort befinden.

Dieser Forderung wird auch entsprochen, wenn die Druckgasflaschen in Sicherheitsschränken als besondere Einrichtungen in Arbeitsräumen (Vorbereitungs-/Sammlungsräume) untergebracht werden, die entweder nach der bisher geltenden deutschen Norm DIN 12925-2 oder der neuen europäischen Norm EN 14470-2 (gültig ab 11/2006) gebaut sind.

In einem derartigen Schrank können je eine Wasserstoff- und Sauerstoffflasche zusammengelagert werden, weil er mit einem 10-fachen Luftwechsel dauerbelüftet wird.

Räume, in denen Druckgasflaschen aufbewahrt werden, sind außen mit dem Warnzeichen W 15 „Warnung vor Gasflaschen" zu kennzeichnen. Das Zeichen muss der UVV Sicherheits‑ und  Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz" (GUV-V A 8) entsprechen.

Der Standort der Druckgasflaschen ist in einen Gebäudeplan ein­zuzeichnen, der im Brandfall der   Feuerwehr übergeben werden kann.

Optionale Lagerungsmöglichkeiten sind unter dem Menüpunkt „Lagerung von Druckgasflaschen“ zu finden.