Eine sinnvolle Kennzeichnung dient der Gefahrenabwehr und informiert auf sinnvolle Weise die Nutzer eines Schul- bades über Verbote und Gebote. Für Schülerinnen und Schüler sind die Sicherheitshinweise, z. B. an Rutschen,
zu beachten, für Beschäftigte die Verbots- und Gebots- zeichen, die im Technikraum im Rahmen der Gefahrstoff- - verordnung angebracht wurden. Grundsätzlich ist auf die Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Kennzeichnung durch eine geeignete Beschilderung hinzuweisen.
Es muss hingewiesen werden auf:
