Türen sind in Bädern sicherheitsgerecht gestaltet, wenn
Lichtdurchlässige Türflächen müssen bruchsicher sein (Verglasungen). Die Bruchsicherheit kann auch durch eine ausreichende feste Abschirmung sichergestellt werden.
In Barfußbereichen müssen alle Türflächen aus lichtdurch- lässigen Werkstoffen bruchsicher gestalten sein. Zur Ver- meidung von Fußverletzungen müssen Türunterkanten abgerundet oder mit elastischen Profilen ausgestattet sein.
