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An diesen Wänden
darf bis maximal 2,00 m Tritthöhe ohne Seilsicherung
geklettert
werden, wenn die Anforderungen an den Niedersprungbereich
(vgl.
Boulderwände) erfüllt werden. |
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Eine Toprope- oder Vorstiegswand
darf nur von einer sachkundigen
Person montiert werden und muss
der Norm DIN EN 12572 für
künstliche Kletterwände
entsprechen. |
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Die Toprope- oder Vorstiegswand muss
gegen unbeaufsichtigtes
Beklettern gesichert werden. Bis in
eine Höhe von 2,50 m darf kein Griff
erreichbar sein. Die
Absicherung kann durch absperrbare Flügeltore,
durch das
Abschrauben der Griffe und Tritte oder durch andere
geeignete
Maßnahmen erfolgen. Vorgestellte Weichbodenmatten müssen
so befestigt werden, dass sie nur von der Lehrkraft gelöst
werden
können (z. B. durch verschließbare Spannbänder). |
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Befindet sich die Wand in einer Sporthalle,
müssen die Bestimmungen
für den Sportbetrieb in Sporthallen
auch weiterhin erfüllt werden (z. B.
Prallschutz nach DIN
18032, Teil 1). |
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Für die Sicherung der Kletterer
darf nur Bergsportausrüstung verwenden
werden, die das
CE-Zeichen und eine CE-Nummer trägt. |
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Die Kletterausrüstung muss von
der Lehrkraft (und den Schülerinnen
und Schülern)
vor jeder Benutzung einer Sicht- und Funktionsprüfung
unterzogen
werden. |
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Die Kletterausrüstung muss von
der Lehrkraft (und den Schülerinnen
und Schülern)
vor jeder Benutzung einer Sicht- und Funktionsprüfung
unterzogen
werden. |