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01 | Informationen
Toprope- oder Vorstiegswände
Kletterwände mit freien Fallhöhen über 2,00 m Tritthöhe werden als
Toprope- oder Vorstiegswände bezeichnet.
Zu beachten sind folgende technische Aspekte:
An diesen Wänden darf bis maximal 2,00 m Tritthöhe ohne Seilsicherung
geklettert werden, wenn die Anforderungen an den Niedersprungbereich
(vgl. Boulderwände) erfüllt werden.
Eine Toprope- oder Vorstiegswand darf nur von einer sachkundigen
Person montiert werden und muss der Norm DIN EN 12572 für
künstliche Kletterwände entsprechen.
Die Toprope- oder Vorstiegswand muss gegen unbeaufsichtigtes
Beklettern gesichert werden. Bis in eine Höhe von 2,50 m darf kein Griff
erreichbar sein. Die Absicherung kann durch absperrbare Flügeltore,
durch das Abschrauben der Griffe und Tritte oder durch andere
geeignete Maßnahmen erfolgen. Vorgestellte Weichbodenmatten müssen
so befestigt werden, dass sie nur von der Lehrkraft gelöst werden
können (z. B. durch verschließbare Spannbänder).
Befindet sich die Wand in einer Sporthalle, müssen die Bestimmungen
für den Sportbetrieb in Sporthallen auch weiterhin erfüllt werden (z. B.
Prallschutz nach DIN  18032, Teil 1).
Für die Sicherung der Kletterer darf nur Bergsportausrüstung verwenden
werden, die das CE-Zeichen und eine CE-Nummer trägt.
Die Kletterausrüstung muss von der Lehrkraft (und den Schülerinnen
und Schülern) vor jeder Benutzung einer Sicht- und Funktionsprüfung
unterzogen werden.
Die Kletterausrüstung muss von der Lehrkraft (und den Schülerinnen
und Schülern) vor jeder Benutzung einer Sicht- und Funktionsprüfung
unterzogen werden.
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