Im Technikraum ist für eine blendfreie und ausreichende Beleuchtung von mindestens 500 Lux zu sorgen. Bei der Auswahl und Anordnung der Leuchten ist darauf zu achten, dass diese vorgegebene Nenn- beleuchtungsstärke erreicht wird.
Die Lichtschalter müssen leicht zugänglich und in der Nähe der Zu- und Ausgänge angebracht sein. Das gilt nicht, wenn die Beleuchtung von zentraler Stelle geschaltet wird.
Im Gefahrenfall (Ausfall der Allgemeinbeleuchtung) muss eine Sicher- heitsbeleuchtung mit einer Beleuchtungsstärke von mindestens einem Hundertstel der Allgemeinbeleuchtung, mindestens jedoch von einem Lux, vorhanden sein.
