Zur Brandbekämpfung müssen im Technikraum geeignete Feuerlöschgeräte (Handfeuerlöscher, z. B. Kohlenstoffdioxid, Lösch- decke, Löschsand) vorhanden sein. Anzahl und Typ der Feuerlöscher sind mit der für den Brandschutz zuständigen Stelle, zum Beispiel der Feuerwehr, festzulegen.
In Holz-, Papp- und Papierwerkräumen sind Wasserlöscher vorzu- halten.
Die Feuerlöscher sind mindestens alle zwei Jahre durch „befähigte Personen“ (Sachkundige) zu überprüfen. Löschdecken nach DIN 14 155 (asbestfrei) sind zum Löschen von Kleiderbränden bereitzuhalten.
