Die Belichtung der Klassenräume mit ausreichendem Tageslicht erfolgt über entsprechend große Fenster- flächen. Das Rohbaumaß der Fensteröffnungen muss ge- mäß den Vorgaben der Landesbauordnung mindestens ein Achtel der Grundfläche des Raumes betragen. Eine zusätzliche Ausstattung der Räume mit künstlicher Be- leuchtung ist notwendig, um die erforderliche Beleuch- tungsstärke und eine ausge- wogene Leuchtdichte im Raum sicherzustellen.
Vorgaben zu Qualitätskriterien (z. B. Farbwiedergabe, Blendung) und Mindestbeleuchtungsstärken sind in der DIN EN 12464-1 enthalten:
| Art des Raumes, Aufgabe oder Tätigkeit | Beleuchtungsstärke (lx) |
Textilraum |
500 |
Wandtafel |
500 |
