Einrichtungen sind Gegenstände zur funktionalen Aus- stattung des Schulgebäudes und des Außengeländes. Hierzu zählen z. B. Schulmöbel, Tafeln, Garderoben, Vi- trinen, Schränke, Regale. Aber auch sonstige Einrich- tungselemente wie z. B. Spiegel, Bilderrahmen und Abfall- behälter müssen folgende Anforderungen erfüllen:
Kanten, Ecken und Haken von Einrichtungsgegenständen in Aufenthaltsbereichen sind bis zu einer Höhe von 2,00 m ab Oberkante Standfläche so auszubilden oder zu sichern, dass Verletzungsgefahren für Schülerinnen und Schüler vermieden werden.
Verletzungsgefahren werden vermieden, wenn Kanten, Ecken und Haken von festen und beweglichen Einrich- tungsgegenständen entweder gerundet (Radius > 2 mm) oder entsprechend gefast sind. Garderobenhaken sind gerundet auszuführen und zusätzlich abzuschirmen. Be- stehende Haken können z. B. mit einer an den Kanten ab- gerundeten Holzblende abgeschirmt werden.
Bei der Anordnung der Thermostate für die Heizkörper ist darauf zu achten, dass diese nicht in den Verkehrsweg hineinragen (z. B. seitliche Montage).
Einrichtungsgegenstände sind so aufzustellen und beweg- liche Teile von Einrichtungsgegenständen sind so zu ge- stalten, dass bei bestimmungsgemäßem Gebrauch keine Gefährdungen für Schüler- innen und Schüler entstehen.
