Bodenbeläge müssen rutschhemmend ausgeführt sein, sodass ein sicheres Begehen möglich ist. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass es in bestimmten Bereichen zu Schmutz- und/oder Feuchtigkeitsan- sammlungen kommen kann.
Diese Anforderung ist erfüllt, wenn z. B. die Hinweise zu Schulen im Merkblatt für Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr, GUV-R 181 berücksich- tigt sind:
| Art der Raumnutzung | Bewertungsgruppe |
| Textilräume | R 9 |
Hinweis:
Die Prüfanforderungen für die Rutschfestigkeit der Bewer- tungsgruppe R 9 haben sich erhöht. Seit Januar 2005 müssen für neu eingebaute Bodenbeläge dieser Bewer- tungsgruppe entsprechende Prüfzeugnisse vorliegen, in denen dies nachgewiesen wird.
Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass auch Faserreste und Stäube vom Fußboden sicher entfernt werden müs- sen. Eine fugendichte Verarbeitung des Fußbodens ist erforderlich, damit auch heruntergefallene Nadeln sicher aufgehoben werden können.
