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02 | weitere Hinweise

Es ist darauf zu achten, dass Prüffristen zur Gewährleis- tung der elek- trischen Sicherheit eingehalten werden.

Die Empfehlung für Prüffristen von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln beträgt ein Jahr. Weitere Hin- weise zu Prüffristen und Anforderungen an die Prüfer sind in der Informationsschrift Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel, GUV-I 8524 aufgeführt.

Beim Aufstellen ortsveränderlicher Geräte, z. B. eines Pro- jektors auf einem Rollwagen, dürfen die Anschlusskabel keine Stolperstellen bilden.