Es ist darauf zu achten, dass Prüffristen zur Gewährleis- tung der elek- trischen Sicherheit eingehalten werden.
Die Empfehlung für Prüffristen von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln beträgt ein Jahr. Weitere Hin- weise zu Prüffristen und Anforderungen an die Prüfer sind in der Informationsschrift Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel, GUV-I 8524 aufgeführt.
Beim Aufstellen ortsveränderlicher Geräte, z. B. eines Pro- jektors auf einem Rollwagen, dürfen die Anschlusskabel keine Stolperstellen bilden.
