Die wesentlichen baulichen Anforderungen an Treppen sind im Bau- ordnungsrecht in der Landesbauordnung und der Schulbaurichtlinie geregelt und diesen Rechtsquellen zu entnehmen.
In den einzelnen Unterthemen zur Außentreppe finden
nur diejenigen Erwähnung,
die im Zusammenhang mit den Anforderungen der Unfallkasse von Bedeutung sind
oder bei denen ein inhaltlicher Bezug besteht.
