Allgemeine Anforderungen
Sichere Schule | Treppenhaus | Außentreppen
02 | weitere Hinweise

Die wesentlichen baulichen Anforderungen an Treppen sind im Bau- ordnungsrecht in der Landesbauordnung und der Schulbaurichtlinie geregelt und diesen Rechtsquellen zu entnehmen.

In den einzelnen Unterthemen zur Außentreppe finden
nur diejenigen Erwähnung, die im Zusammenhang mit den Anforderungen der Unfallkasse von Bedeutung sind oder bei denen ein inhaltlicher Bezug besteht.

Treppen allein sind keine barrierefreie vertikale Verbindung. Höhendifferenzen können nur durch Rampen oder Aufzüge barrierefrei überwunden werden. Durch die Einhaltung der unter dem Symbol der Barrierefreiheit aufgeführten Anforderungen können jedoch Treppen von Menschen mit moto- rischen Ein- schränkungen sowie von blinden und sehbehinderten Menschen besser benutzt werden.