Bodenbeläge von Treppen und Aufenthaltsbereichen im Freien müssen rutschhemmend ausgeführt sein, sodass ein sicheres Begehen möglich ist. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass es gerade auf außen liegen- den Treppen zu Schmutzansammlungen oder witterungs- bedingten Gefährdungen durch Nässe oder Schnee kommen kann.
Ein sicheres Begehen wird ermöglicht, wenn die Zugangs- treppen und Aufenthaltsbereiche
am Gebäudeeingang
mit festen und rutschhem- menden Bodenbelägen
ausgestattet werden, die diese Eigenschaften auch bei Nässe behalten.
Folgende Anforderungen an die Rutschfestig- keit sind einzuhalten:
| Art der Raumnutzung | Bewertungsgruppe |
| Außentreppen | R 11 oder R 10 V 4 |
| Eingangsbereiche, außen | R 11 oder R 10 V 4 |
Aus: Merkblatt für Fußböden in Arbeitsräumen
und Arbeitsbereichen mit
Rutschgefahr, GUV-R 181
Als Bodenbeläge eignen sich z. B. gesägte Naturstein- platten, Asphalt oder nicht scharfkantige Pflasterungen.
Nicht geeignet sind hingegen z. B. polierte, versiegelte Steinplatten, Waschbeton oder scharfkantige Pflaste- rungen.
Im Bereich der Hauptzugänge und außen liegenden Fluchttreppen soll- ten
bauliche Schutzmaßnahmen
gegen Witterungseinflüsse
vorgesehen werden. Einen ausreichenden Schutz bieten z. B. entsprechend
be- mes- sene
Vordächer. Sofern diese verglast
ausgeführt werden, sind
die Anforderungen an Überkopfvergla- sungen zu beachten.
