Geländerhöhe
Die freien Seiten der Treppen und Treppenpodeste
müssen durch Geländer
gegen Absturz gesichert sein.
Die Schulbaurichtlinie des Landes NRW gibt vor, dass Geländer und Umwehrungen mindestens 1,10 m hoch
sein müssen. Für Schulen gelten somit höhere Anfor- derungen
als die der Landesbauordnung.
Die Geländerhöhe wird lotrecht von der Stufenvorder- kante
bzw. Oberkante Podest bis Oberkante Treppen- geländer
gemessen. Die horizontalen Lasten, die das Geländer aufnehmen muss,
betragen mindestens
1,0 kN/m.
