Bestand
Auch bei bestehenden Geländern sind aufgrund
der besonderen Gefah- ren
die bisher beschriebenen Anforderungen grundsätzlich zu erfüllen.
Zu beachten ist, dass nachträgliche Geländererhöhungen, z. B. durch horizontale Stäbe, auch nur einen maximalen Abstand von 12 cm zum bestehenden Geländer (Obergurt) und untereinander aufweisen dürfen.
