Bestand
Bei ausgetretenen oder beschädigten Stufen oder Stufenkanten
sowie bei unebenen Auftritten sind Instandsetzungsmaßnahmen
zur Wiederherstellung
eines sicherheitstechnisch unbedenklichen Zustandes
erforderlich. Werden an bestehenden Treppen unter- - schiedliche
Steigungen oder unterschiedliche Auftritte festgestellt, müssen diese
Unterschiede durch bauliche Maßnahmen ausgeglichen werden. Die Toleranzmaße
der DIN 18065 „Gebäudetreppen – Definitionen, Messregeln,
Hauptmaße” dürfen nicht überschritten
werden.
In Schulen, die vor Inkrafttreten der Schulbaurichtlinie NRW errichtet wurden (vor dem 29.11.2000), können die Treppen ganz oder teilweise ohne Setzstufe ausgeführt worden sein. Hier ist insbesondere durch die Schule zu beobachten, ob es zu kritischen Situationen oder gar Verletzungen durch hindurchgeschobene Gegenstände kommt. Erforderlichenfalls sind die Treppen dann mit Setzstufen nachzurüsten.
Treppenart
Spindeltreppen können in Ausnahmefällen
nur dann angeordnet werden, wenn sie eine Verbesserung der Flucht- und Rettungs- situation
erreichen und aus Platzgründen keine geradläufige Treppe möglich
ist.
Toleranzen
Eine Treppe mit Unregelmäßigkeiten im Treppenverlauf kann nicht mit gleichmäßig großen Schritten begangen werden und kann dadurch zu Sturzunfällen führen. Daher dürfen die Istmaße für Steigung und Auftritt innerhalb eines fertigen Treppenlaufs nicht mehr als 0,5 cm von den Sollmaßen abweichen. Zusätzlich darf die Abweichung der Istmaße
von benachbarten Stufen ebenfalls nicht mehr als 0,5 cm betragen.
Das Mindestmaß für den Treppenauftritt und das Höchstmaß für die Treppensteigung dürfen jedoch nicht unter- bzw. überschritten werden. Die Treppen sind deshalb so zu planen, dass die Werte in eingebautem Zustand eingehalten werden. Die oben genannten Toleranzen dürfen also nicht auf die Grenzmaße angerechnet werden.
Auf die Einhaltung der Toleranzmaße ist insbesondere
an
den Über- gängen
zu den angrenzenden Bauteilen,
also am Treppenanfang und Treppenende,
zu achten.
Oft werden hier unterschiedlich dicke Bodenbeläge eingeplant,
die rechtzeitig aufeinander abzustimmen sind.
Weitergehende Informationen, z. B. zu Treppenarten
und Mess- regeln,
sind in der Schrift Treppen und
in der DIN 18065 „Gebäude- treppen;
Definitionen, Messregeln, Hauptmaße” zu
finden.
