Treppen
Sichere Schule | Treppenhaus | Außentreppen
02 | weitere Hinweise

Bestand
Bei ausgetretenen oder beschädigten Stufen oder Stufenkanten sowie bei unebenen Auftritten sind Instandsetzungsmaßnahmen zur Wiederherstellung
eines sicherheitstechnisch unbedenklichen Zustandes erforderlich. Werden an bestehenden Treppen unter- - schiedliche Steigungen oder unterschiedliche Auftritte festgestellt, müssen diese Unterschiede durch bauliche Maßnahmen ausgeglichen werden. Die Toleranzmaße der DIN 18065 „Gebäudetreppen – Definitionen, Messregeln, Hauptmaße” dürfen nicht überschritten werden.

In Schulen, die vor Inkrafttreten der Schulbaurichtlinie NRW errichtet wurden (vor dem 29.11.2000), können die Treppen ganz oder teilweise ohne Setzstufe ausgeführt worden sein. Hier ist insbesondere durch die Schule zu beobachten, ob es zu kritischen Situationen oder gar Verletzungen durch hindurchgeschobene Gegenstände kommt. Erforderlichenfalls sind die Treppen dann mit Setzstufen nachzurüsten.

Treppenart
Spindeltreppen können in Ausnahmefällen nur dann angeordnet werden, wenn sie eine Verbesserung der Flucht- und Rettungs- situation erreichen und aus Platzgründen keine geradläufige Treppe möglich ist.

Toleranzen
Eine Treppe mit Unregelmäßigkeiten im Treppenverlauf kann nicht mit gleichmäßig großen Schritten begangen werden und kann dadurch zu Sturzunfällen führen. Daher dürfen die Istmaße für Steigung und Auftritt innerhalb eines fertigen Treppenlaufs nicht mehr als 0,5 cm von den Sollmaßen abweichen. Zusätzlich darf die Abweichung der Istmaße von benachbarten Stufen ebenfalls nicht mehr als 0,5 cm betragen.

Das Mindestmaß für den Treppenauftritt und das Höchstmaß für die Treppensteigung dürfen jedoch nicht unter- bzw. überschritten werden. Die Treppen sind deshalb so zu planen, dass die Werte in eingebautem Zustand eingehalten werden. Die oben genannten Toleranzen dürfen also nicht auf die Grenzmaße angerechnet werden.

Auf die Einhaltung der Toleranzmaße ist insbesondere
an den Über- gängen zu den angrenzenden Bauteilen,
also am Treppenanfang und Treppenende, zu achten.
Oft werden hier unterschiedlich dicke Bodenbeläge eingeplant, die rechtzeitig aufeinander abzustimmen sind.

Weitergehende Informationen, z. B. zu Treppenarten
und Mess- regeln, sind in der Schrift Treppen und in der DIN 18065 „Gebäude- treppen; Definitionen, Messregeln, Hauptmaße” zu finden.