Beim Bau eines Gebäudes mit seinen Fluren sind immer
die baulichen
Anforderungen des Bauordnungsrechts,
z. B. bezogen auf die Anzahl
und Breite sowie die Aus- gänge und den Brandschutz, einzuhalten. Vorgaben
hierzu sind der Landesbauordnung und der Schulbau- - richtlinie
zu entnehmen. Inhalte dieser Rechtsgrund-
lagen werden im weiteren Verlauf
nur erwähnt,
wenn
sie im Zusammenhang mit den sicherheitstechnischen
und gesundheitsförderlichen
Anforderungen der Unfall- kasse von Bedeutung
sind.
Notwendige Flure
Flure gehören neben Treppen, Aufzügen und Rampen zu den Ver- kehrswegen
in Gebäuden. Bei der Beurteilung, ob Flure als Lern-,
Bewegungs- oder Rückzugsräume
benutzt werden können, ist es wichtig, zunächst abzuklären,
ob es sich um baurechtlich notwendige Flure handelt, da an sie erhöhte
brandschutzschutztechnische Anfor- derungen
bestehen. Notwendige
Flure sind Flure, über die Rettungs- - wege
von Aufenthaltsräumen
zu Treppenräumen oder zu Ausgängen ins Freie
führen. Notwendige Treppen sind Treppen
im Verlauf von notwendigen Fluren.
Die erforderlichen baulichen Anforderungen in Fluren befinden sich unter:
Die notwendigen Anforderungen an Außentreppen, in die Flure münden, finden sich unter dem Menü Außentreppen.
