Allgemeine Anforderungen
Sichere Schule | Treppenhaus | Flure
02 | weitere Hinweise

Beim Bau eines Gebäudes mit seinen Fluren sind immer
die baulichen Anforderungen des Bauordnungsrechts,
z. B. bezogen auf die Anzahl und Breite sowie die Aus- gänge und den Brandschutz, einzuhalten. Vorgaben
hierzu sind der Landesbauordnung und der Schulbau- - richtlinie zu entnehmen. Inhalte dieser Rechtsgrund-
lagen werden im weiteren Verlauf nur erwähnt, wenn
sie im Zusammenhang mit den sicherheitstechnischen
und gesundheitsförderlichen Anforderungen der Unfall- kasse von Bedeutung sind.

Notwendige Flure
Flure gehören neben Treppen, Aufzügen und Rampen zu den Ver- kehrswegen in Gebäuden. Bei der Beurteilung, ob Flure als Lern-, Bewegungs- oder Rückzugsräume benutzt werden können, ist es wichtig, zunächst abzuklären, ob es sich um baurechtlich notwendige Flure handelt, da an sie erhöhte brandschutzschutztechnische Anfor- derungen bestehen. Notwendige Flure sind Flure, über die Rettungs- - wege von Aufenthaltsräumen zu Treppenräumen oder zu Ausgängen ins Freie führen. Notwendige Treppen sind Treppen im Verlauf von notwendigen Fluren.

Die erforderlichen baulichen Anforderungen in Fluren befinden sich unter:

Die notwendigen Anforderungen an Außentreppen, in die Flure münden, finden sich unter dem Menü Außentreppen.