01 | Informationen
Brände in Schulen bei laufendem Betrieb sind äußerst
selten. Im Brandfall ist es aber notwendig, dass alle Schutzmaßnahmen
zur Personenrettung optimal ineinandergreifen und eine zügige
Eva- kuierung der Gebäude gelingt.
Hierzu gilt es Folgendes zu beachten:
- Die Flucht- und Rettungswege müssen jederzeit gefahrlos zu
nutzen sein.
- Schulen müssen Alarmierungsanlagen haben, durch die im Gefahrenfall
die Räumung der Schule oder einzelner Schulge- bäude eingeleitet
werden kann.
Das Alarmsignal muss sich vom Pausensignal unterscheiden
und in jedem Raum der Schule wahrgenommen werden können.
- Alarmproben sind mindestens zweimal im Jahr abzuhalten.
- Bei der Evakuierung der Schulgebäude sind für Personen
mit Einschränkungen und Behinderungen
abgestimmte Rettungskon- zepte anzuwenden.
- Es besteht ein Alarmplan nach Brandschutzordnung, der in Ab- stimmung
zwischen Schulleitung, Sach- kostenträger und zustän- diger
Brandschutzstelle erstellt wurde. Hilfen zur Umsetzung der Brand- schutzordnung
sind in der Schrift „Feueralarm in
der Schule“ beschrieben.
- Die Notrufnummern von Feuerwehr/Rettungsdienst (112) und Polizei
(110) sollen an den Alarmierungs- stellen und an weiteren geeigneten
Stellen gut sichtbar angebracht sein.
- Feuerlösch- und Rettungseinrichtungen (Feuerlöscher,
Wandhy- dranten,
Löschdecken) müssen an gut sichtbaren und im Brandfall leicht
zugänglichen Stellen angebracht sein, an denen
sie vor Beschädigung
und Witterungseinflüssen geschützt sind. Sie dürfen
die erforderlichen Fluchtwegbreiten nicht
ein- schränken.
Feuerlöscher sollten nur so hoch über dem Fußboden
angeordnet sein, dass auch kleinere Personen diese ohne Schwierigkeiten
aus der Halterung entnehmen können. Als zweckmäßig
hat sich eine Griffhöhe von 80 cm bis 120 cm erwiesen.
Weitere Informationen
zum Thema finden
Sie unter „Feuerlöscher“.