Brandschutz
Sichere Schule | Treppenhaus | Flure
02 | weitere Hinweise

Es wird empfohlen, neben dem Hausmeister eine
möglichst große Zahl von Lehrkräften in dem Umgang
von Feuerlöschern zu unterrichten, z. B. im Rahmen
einer praktischen Unterweisung durch die Feuerwehr.

Die Erfordernisse bezüglich Anzahl und Ort der aufzustellenden Feuerlöscher ergeben sich aus den Hinweisen der Regel „Ausrüstung von Arbeitsstätten
mit Feuerlöschern
“ und den Abstimmungen mit der zuständigen Feuerwehr. Die Stellen, an denen sich Feuerlöscher befinden, müssen durch das Brand- schutzzeichen F 05 „Feuerlöscher“ gekennzeichnet
sein. Das Zeichen muss der Unfallverhütungsvor- schrift „Sicherheits- und  Gesundheitsschutzkennzeichnung
am Arbeits- platz
“ entsprechen.

Tragbare Feuerlöscher sind vor der ersten Inbetrieb- nahme und wieder- kehrend  mindestens alle 2 Jahre
durch Sachkundige zu prüfen und bezüglich Prüfungen
und Anforderungen der DIN EN 3 entsprechen. Feuer- löscher, die vor Veröffentlichung der DIN EN 3 in Verkehr gebracht wurden, müssen nach DIN 14 406-2 zugelassen worden sein.