Bodenbeläge müssen fest verlegt und rutschhemmend ausgeführt sein, sodass ein sicheres Begehen möglich ist.
Diese Anforderung ist erfüllt, wenn z. B. die Hinweise zu Schulen im
„Merkblatt für Fußböden in Arbeitsräumen
und
Arbeitsbereichen mit
Rutschgefahr“ berücksichtigt werden:
| Art der Raumnutzung | Bewertungsklasse |
| Flure, Pausenhalle | R 9 |
| Eingangsbereiche | R 9 |
Bei der Festlegung der Rutschfestigkeit ist auch zu berücksichtigen,
dass
es in Flurbereichen, die in der
Nähe von Eingangsbereichen liegen, zu Schmutz-
und/oder Feuchtigkeitsansammlungen kommen
kann.
Deshalb ist ein Bodenbelag mit einer höheren Bewertungsgruppe
(R10) empfehlenswert. Im Übrigen
ist zu berücksichtigen, dass die
Rutschhemmung des Bodenbelages nur durch entsprechende Pflege und Reinigung
zu erhalten ist.
In Zweifelsfällen besteht neuerdings die Möglichkeit, die Rutschhem- mung von Bodenbelägen auch im eingebauten Zustand zu prüfen. Die Prüfung wird mit entsprechenden Prüfgeräten nach DIN 51130 durchgeführt und gibt den sog. Rutschhemmungsbeiwert µ an. Über eine Um- schlüsselungstabelle kann dann die Zuordnung zur Bewer- tungsgruppe erfolgen.
Hinweis:
Die Prüfanforderungen für die Rutschfestigkeit der Bewertungs- gruppe
R 9 haben sich erhöht. Seit Januar
2005 müssen für neu eingebaute
Bodenbeläge dieser Bewertungsgruppe entsprechende Prüfzeugnisse vorliegen,
in denen dies nachgewiesen wird.
