Fußböden
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01 | Informationen

Bodenbeläge müssen fest verlegt und rutschhemmend ausgeführt sein, sodass ein sicheres Begehen möglich ist.

Diese Anforderung ist erfüllt, wenn z. B. die Hinweise zu Schulen im
Merkblatt für Fußböden in Arbeitsräumen
und Arbeitsbereichen mit
Rutschgefahr
“ berücksichtigt werden:

 Art der Raumnutzung  Bewertungsklasse
 Flure, Pausenhalle  R 9
 Eingangsbereiche  R 9

 

Bei der Festlegung der Rutschfestigkeit ist auch zu berücksichtigen, dass es in Flurbereichen, die in der
Nähe von Eingangsbereichen liegen, zu Schmutz-
und/oder Feuchtigkeitsansammlungen kommen kann.

Deshalb ist ein Bodenbelag mit einer höheren Bewertungsgruppe (R10) empfehlenswert. Im Übrigen
ist zu berücksichtigen, dass die Rutschhemmung des Bodenbelages nur durch entsprechende Pflege und Reinigung zu erhalten ist.

In Zweifelsfällen besteht neuerdings die Möglichkeit, die Rutschhem- mung von Bodenbelägen auch im eingebauten Zustand zu prüfen. Die Prüfung wird mit entsprechenden Prüfgeräten nach DIN 51130 durchgeführt und gibt den sog. Rutschhemmungsbeiwert µ an. Über eine Um- schlüsselungstabelle kann dann die Zuordnung zur Bewer- tungsgruppe erfolgen.

Hinweis:
Die Prüfanforderungen für die Rutschfestigkeit der Bewertungs- gruppe R 9 haben sich erhöht. Seit Januar
2005 müssen für neu eingebaute Bodenbeläge dieser Bewertungsgruppe entsprechende Prüfzeugnisse vorliegen, in denen dies nachgewiesen wird.