Bei der Gestaltung des Treppenraumes und der Flure
ist besonders darauf zu achten, dass diese auch von Rollstuhlbenutzern
und Geh- behinderten ohne Ein- schränkung
benutzt werden können. Einzel- stufen
zum Höhenausgleich müssen konsequent vermieden werden. Der
Einbau von Rampen und Aufzügen ermöglicht
eine barrierefreie Nutzung der Schule.
Eine Möglichkeit, bestehende Höhenunterschiede im Bestand
zu über- winden, ist der nachträgliche
Anbau
einer Rampe oder die Montage einer Profilrampe.
Bei der Planung und Ausführung von Rampen sind die folgenden Aspekte zu berücksichtigen:
