Allgemeine Anforderungen
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Treppe – Treppenraum
Treppen gehören neben Aufzügen und Rampen zu den Verkehrswegen in Gebäuden. Treppenräume sind die vertikalen Bestandteile der Er- schließungs- und Rettungs- wege in mehrgeschossigen Gebäuden. Treppen, die nach Baurecht erforderlich sind, werden als notwendige Treppen bezeichnet. Jede notwendige Treppe muss
in einem eigenen Treppenraum liegen, diese sind notwendige Treppenräume.

Treppen allein sind keine barrierefreie vertikale Verbindung. Höhendifferenzen können nur durch Rampen oder Aufzüge barrierefrei überwunden werden. Durch die Einhaltung der unter dem Symbol der Barrierefreiheit aufgeführten Anforderungen können jedoch Treppen von Menschen mit moto- rischen Ein- schränkungen sowie von blinden und sehbehinderten Menschen besser benutzt werden.