Treppe – Treppenraum
Treppen gehören neben Aufzügen und Rampen zu den Verkehrswegen
in Gebäuden. Treppenräume sind die vertikalen Bestandteile der
Er- schließungs- und Rettungs- wege in mehrgeschossigen
Gebäuden.
Treppen, die nach Baurecht erforderlich sind, werden als notwendige
Treppen bezeichnet. Jede notwendige Treppe muss
in einem eigenen Treppenraum
liegen, diese sind notwendige Treppenräume.
