Grundsätzlich sollte bei jeder Neubauplanung mindestens ein Aufzug
eingeplant werden. Bei weitläufigen Einrich- tungen
kann es aufgrund der Nutzung und der Anzahl
von Personen, die auf die
Aufzüge
ange- wiesen
sind, notwendig sein, einen weiteren bedarfsgerechten
Aufzug vorzusehen.
Es
empfiehlt sich, den Aufzug so auszustatten, dass nur die darauf angewiesenen
Personen den Aufzug situations- bedingt
nutzen können
und dieser nicht allgemein von allen Anwesenden genutzt wird, ansonsten
verzögert sich
insbesondere in den Schulanfangs- und -schlusszeiten
sowie in den Pausen die effektive Nutzbarkeit und es
kann zu Verzögerungen
im Tagesablauf kommen.
Weiterhin ist darauf zu achten, dass jedem, der auf den Aufzug ange- wiesen ist, frühzeitig ein Schlüssel zur Nut- zung überlassen wird und er diesen auch selbstständig ohne Unterstützung von Dritten bedienen kann bzw. die Steuerung und Erreichbarkeit auch an die Bedürfnisse der Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen und/oder Menschen mit kognitiven und körperlichen Einschränkungen angepasst ist.
