01 | Informationen
Bei der Planung und Ausführung von Aufzügen sind die folgenden
Aspekte zu berücksichtigen:
- Vor den Aufzugstüren ist eine Bewegungs- und Wartefläche
von mindestens 150 cm x 150 cm zu berücksichtigen.
- Gegenüber von Aufzugstüren dürfen keine abwärtsführenden
Treppen angeordnet sein.
- Die lichten Fahrkorbabmessungen müssen in der Breite >110 cm
und Tiefe >140 cm betragen, sowie
eine lichte Durchgangsbreite von >90 cm
haben.
- Bei Fahrkörben von 110 cm x 140 cm muss die Zugangstür
immer an der schmalen Seite liegen.
- Bei kleinen Fahrkörben ist es sinnvoll, einen Spiegel (aus Sicher- heitsglas)
an der Hinterwand anzubringen: dies ermöglicht dem Rollstuhlfahrer,
beim rück- wärtigen Verlassen des Aufzuges die Kontrolle
und Übersicht
zu behalten.
- Das Bedienungstableau ist mit seitlichem Abstand
von 50 cm zu den Wänden
waagerecht in 85 cm Höhe an einer Längswand des Fahrkorbs
anzubringen.
- Für Gehbehinderte und/oder Begleitpersonen ist ein Klappsitz vorzusehen.
- Der Fahrkorb ist an den Längsseiten mit Handläufen
in 85 cm Höhe auszustatten.
- Es ist eine eindeutige und bedienerfreundliche Alarmschaltung für
den Notfall vorzusehen. Die Alarmgebung sollte nach dem Zwei-Sinne-Prinzip erfolgen.
- Die innen und außen angebrachten Bedienungstaster sollten eine
erhabene und ertastbare große Schrift aufweisen und optische und
akustische Ansagen vorsehen.