Aufzüge
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02 | weitere Hinweise

Wird eine Evakuierung über Aufzüge vorgesehen muss
ein sog. Feuer- wehraufzug eingebaut werden.

Für die Errichtung eines Feuerwehraufzuges ist u. a.
ein eigener Brand- abschnitt im Gebäude notwendig. Die technische Ausrüstung muss gewährleisten, dass eine sichere Funktion auch im Brandfall gegeben ist. Die Nutzung von Standardaufzügen ist im Brandfall verboten.

Alternative Lösungen, Personen die vom Rollstuhl abhängig und in ihrer Mobilität eingeschränkt sind im Brandfall zu evakuieren, finden Sie unter Flucht- und Rettungswege.