Eine gute und qualitative Beleuchtung ist in Treppen- räumen eine wichtige Voraussetzung,
um gut zu sehen, sich zielgerichtet zu ori- entieren und sich somit sicher
und
verletzungsfrei zu bewegen. Eine ausgewogene Beleuchtung (blend- und schattenfrei)
erleichtert die Wahrnehmung von kontrastierenden Flächen, die bei
einer
barriere- freien Gestaltung von Aufenthaltsflächen
und notwendigen Verkehrs- wegen
erforderlich ist.
Grundsätzlich sollte die Belichtung der Treppenräume durch ausrei- chendes Tageslicht über entsprechend große Fensterflächen erfolgen.
Eine zusätzliche Ausstattung der Treppenräume mit künstlicher Be- leuchtung ist notwendig, um die erforder- liche Beleuchtungsstärke auch dann sicherzustellen, wenn die natürliche Belichtung nicht mehr ausreicht. Folgende Vorgaben für die Mindest-Beleuchtungsstärken sind einzuhalten:
| Art des Raumes | Beleuchtungsstärke (lx) |
| Verkehrsflächen und Flure | 100 |
| Treppen | 150 |
nach DIN EN 12464-1
Im Sinne einer barrierefreien Gestaltung der Treppen- räume empfiehlt sich,
die Beleuchtungsstärke auf mindestens 200 lx heraufzusetzen, hierdurch
finden
sich seheingeschränkte Personen besser zurecht. Zu beachten ist
ebenfalls, dass Leuchtmittel im Laufe der
Zeit an Leucht- kraft verlieren und
die Beleuchtungsstärke daher beim Einbau höher gewählt werden
sollte.
