Geländer/Umwehrungen
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02 | weitere Hinweise

Bestand
Auch bei bestehenden Geländern sind aufgrund der be- sonderen Ge- fahren und der möglichen schweren Verlet- zungsfolgen beim Absturz die bisher beschriebenen An- forderungen grundsätzlich zu erfüllen.

Zu beachten ist, dass nachträgliche Geländererhöhungen, z. B. durch horizontale Stäbe, auch nur einen maximalen Abstand von 12 cm zum bestehenden Geländer (Obergurt) und untereinander aufweisen dürfen.

Bei der Auswahl der Materialien für nachträglich ange- brachte Ver- kleidung, die bei Geländern erforderlich
sind, weil diese z. B. zum Klettern verleiten oder zu
große Abstände der Füllstäbe aufweisen, sind auch
die Brandschutzanforderungen zu berücksichtigen.