Handläufe
Sichere Schule | Treppenhaus | Treppenraum
01 | Informationen

Handläufe müssen im gesamten Verlauf einen sicheren Halt bieten. Diese Anforderung ist erfüllt, wenn sie an der Innenseite am Trep- penauge durchgehend ausgeführt werden und darüber hinaus jeweils über die erste und letzte Stufe um mindestens 30 cm horizontal hinaus weiterführen.

Handläufe sind so auszubilden, dass ein Hängenbleiben
an ihnen ausgeschlossen ist. Dies wird erreicht, wenn sie keine freien Enden aufweisen. Das Ende des Handlaufs kann z. B. mit einem Viertelkreis abgerundet und zur
Wand abgewinkelt ausgebildet werden.

Im Rahmen der barrierefreien Gestaltung ist darauf
zu achten, dass die Handläufe griffig und kontrast- reich zur Wand ausgebildet werden. Jeweils am Treppenanfang und Treppenende sind sie zusätzlich mit taktilen Elementen zu versehen, die über den
Beginn und das Ende des Handlaufs informieren
und über Informationen zu Etage oder Wege- be- ziehungen verfügen. Für Blinde sind sie mit Kalt-Warm-Kontrasten auszustatten.

Die Handläufe sollten auch im Bereich der Podeste über diese durchgehend ausgeführt werden, damit auch Menschen mit kör- perlicher Beeinträchtigung permanent einen sicheren Halt finden.