01 | Informationen
Handläufe müssen im gesamten Verlauf einen sicheren Halt bieten.
Diese Anforderung ist erfüllt, wenn sie an der Innenseite am Trep- penauge
durchgehend ausgeführt werden und darüber hinaus jeweils über
die erste und letzte Stufe um mindestens 30 cm horizontal hinaus weiterführen.
Handläufe sind so auszubilden, dass ein Hängenbleiben
an ihnen
ausgeschlossen ist. Dies wird erreicht, wenn sie keine freien Enden aufweisen.
Das Ende des Handlaufs kann z. B. mit einem Viertelkreis abgerundet und zur
Wand abgewinkelt ausgebildet werden.
Im Rahmen der barrierefreien Gestaltung ist darauf
zu achten, dass die Handläufe
griffig und kontrast- reich zur Wand ausgebildet
werden. Jeweils am Treppenanfang
und Treppenende sind sie zusätzlich
mit taktilen Elementen zu versehen, die über den
Beginn und das Ende des Handlaufs informieren
und über
Informationen zu Etage oder Wege- be- ziehungen
verfügen. Für Blinde
sind sie mit Kalt-Warm-Kontrasten auszustatten.
Die Handläufe sollten
auch im Bereich der Podeste über diese durchgehend ausgeführt
werden, damit auch Menschen mit kör- perlicher
Beeinträchtigung permanent einen sicheren
Halt finden.