In der Vergangenheit ist Drahtglas häufig im Rahmen von Brand- schutzmaßnahmen eingesetzt worden. Drahtglas erfüllt jedoch grundsätzlich nicht die Anforderungen an die vorgeschriebenen Sicherheitseigenschaften.
Aufgrund des eingearbeiteten Drahtgeflechts besteht sogar ein erhöhtes Verletzungsrisiko. Aus diesem Grund darf Drahtglas in Aufenthaltsbereichen von Schülerinnen und Schülern nicht eingebaut werden.
Vor dem Austausch von Drahtglas, das in Türen mit Brandschutzan- forderung eingebaut ist, durch bruch- sicheres Glas sollte unbedingt die Vereinbarkeit mit der erforderlichen Zulassung für die Tür überprüft werden und gegebenenfalls Kontakt mit der zuständigen Bauaufsicht bzw. Brandschutzdienststelle aufgenommen werden.
Die Anforderung, bruchsicheres Glas einzubauen bzw. den
Zugang zu erschweren, gilt prinzipiell nur für Flächen bis zu einer
Höhe von 2 m. Dennoch empfehlen wir, Glas, das sich oberhalb dieser
Einbauhöhe befindet, ebenfalls mit den oben aufgeführten Sicherheitseigen- schaften
aus- zustatten. Eine entsprechende Verpflichtung
besteht
aber grundsätzlich
nicht.
