01 | Informationen
Ecken, Kanten und Oberflächen von Wänden und Stützen dürfen
bis zu einer Höhe von 2,0 m ab Oberkante Stand- fläche nicht scharfkantig
aus- geführt sein. Ecken und Kanten von
Wänden und Stützen gelten
als nicht scharfkantig, wenn sie z. B. wie folgt ausgeführt sind:
- bei Stahl- und Holzausführungen mit gerundeten (Radius > 2 mm)
oder entsprechend gefasten Kanten,
- bei Beton- und Mauerwerksausführung mit gebrochenen oder
gerundeten Kanten,
- bei Putzausführung mit gerundeten Eckputzschienen.
Können Verletzungsgefahren durch unbeabsichtigte Berührungen nicht
vermieden werden, muss die verbleibende Gefährdung möglichst gering
gehalten werden.