Wände und Stützen
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01 | Informationen

Ecken, Kanten und Oberflächen von Wänden und Stützen dürfen bis zu einer Höhe von 2,0 m ab Oberkante Stand- fläche nicht scharfkantig aus- geführt sein. Ecken und Kanten von Wänden und Stützen gelten als nicht scharfkantig, wenn sie z. B. wie folgt ausgeführt sind:

Können Verletzungsgefahren durch unbeabsichtigte Berührungen nicht vermieden werden, muss die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten werden.