Wände und Stützen
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02 | weitere Hinweise

Verletzungen lassen sich gering halten, wenn die Oberflächen von Wänden und Stützen z. B. wie folgt ausgeführt werden:

Die Mindestanforderungen für Wände, Pfeiler und Stützen sowie deren Bekleidungen hinsichtlich ihres Brandver- haltens müssen den Vorgaben der Landesbauordnung entsprechen.

Bestand
Bestehende scharfkantige Ecken oder Kanten von
Wänden und Stützen können z. B. mit abgerundeten Leisten abgedeckt werden.